Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Anlässlich der am 5. Dezember 2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen an der AKI-Richtlinie fordert die Vorsitzende des bvkm, Beate Bettenhausen, die gesetzlichen Vorgaben für die sog. Potenzialerhebung endlich an die realen Gegebenheiten anzupassen. Der G-BA hat heute die Übergangsregelung zur Potenzialerhebung noch einmal bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Außerdem hat er eine Ausnahmeregelung für Bestandsfälle beschlossen. Beide Änderungen begrüßt der bvkm. Um die Probleme dauerhaft zu lösen, braucht es aber eine Gesetzesänderung, fordert der Verband. 

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.