Kostenfalle Inkontinenzversorgung

Neuer Rechtsratgeber des bvkm gibt Tipps für Betroffene

Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig viel Geld für angeblich „höherwertige” Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Der neue bvkm-Rechtsratgeber „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ erläutert die Rechtslage, stellt die Rechtsprechung dazu dar und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Mit seinem bewährten Musterantrag unterstützt der bvkm außerdem Betroffene bei der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs. Für Interessierte veranstaltet der bvkm am 18. Juni seinen sozialpolitischen Fachtag 2026 zu diesem Thema.

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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