SARS-CoV-2 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung – zu denen auch der bvkm gehört – haben zu dem Referentenentwurf der SARS-CoV-2 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17.04.2020 eine Stellungnahme abgegeben. Durch den Ausfall von Leistungen aufgrund von Betretungsverboten und Kontaktbeschränkungen sind die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen bereits erheblich und führen zur akuten Bedrohung der Versorgungsstrukturen. Die Einrichtungen wurden geschlossen oder für die Akutversorgung umgewidmet. Auch während der Pandemie muss primär die Aufrechterhaltung der notwendigen Strukturen der Versorgung der Menschen mit Behinderung mit Leistungen der Krankenbehandlung und der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Frühförderung, Sozialpädiatrische Zentren und Leistungen in Medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Die Fachverbände sehen einen dringenden gesetzgeberischen Regelungsbedarf für Versorgungsbereiche, die bisher unberücksichtigt sind und zwar unter anderem für:

  • Frühförderung,
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)
  • Therapien / Heilmittelerbringung, die nicht über die Zulassung nach § 124 SGB V erfolgen
  • Dienste der ambulanten und mobilen Rehabilitation
  • Tagespflege
  • Familienpflege

Die Fachverbände fordern unter anderem Ausgleichsleistungen für Dienste/Einrichtungen bei Ausfall von Leistungen, die Finanzierung bei der Weiterversorgung u.a. durch Tele- und Videokommunikation und die Sicherung der Vergütung unter Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen Schutzkleidung und Senkung der Behandlungsfrequenzen. Auch die Anhebung des Pauschalbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist aus der Sicht der Fachverbände ein begrüßenswerter Schritt. Es wird allerdings bezweifelt, dass die pauschale Erhöhung um 20,- EUR ausreichend ist, um den tatsächlichen Mehraufwand angesichts der aktuellen Preissituation abzudecken.

Zur Übersicht „Recht & Ratgeber”

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.