Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) // Stand: 24.3.2021

Stellungnahme des bvkm (23. März 2021)

Der bvkm fordert in seiner Stellungnahme zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung eine klare und eindeutige Zuordnung pflegender Angehöriger in die höchste Priorität beim Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Stellungnahme der Fachverbände (3. Februar 2021)

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) soll die bestehende Impfverordnung neu gefasst werden. Der bvkm begrüßt mit den Fachverbänden die Einführung einer Öffnungsklausel, die Anpassung einzelner Krankheitsbilder zu den Prioritätsgruppen sowie die Berücksichtigung der Alterseinschränkung des neu zugelassenen Vektorviren-Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca Life Science. Gleichzeitig melden die Fachverbände dringenden Änderungsbedarf an, insbesondere eine Klarstellung, dass unter stationären Einrichtungen auch die besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe zu verstehen sind, die Schaffung einer Öffnungsklausel auch für die höchste Priorität sowie eine Erweiterung der priorisierten Kontaktpersonen. Hier fordert der bvkm gemeinsam mit den Fachverbänden auch eine priorisierte Impfung der Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen.

Stand: 24. März 2021

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