Zwei Hände sind ineinander verschlungen
Ethik, Diskriminierung und Gewaltschutz

Gemeinsam stark

Der bvkm tritt Spekulationen um das Lebensrecht von Menschen mit Behinderung klar und entschieden entgegen. Es muss selbstverständlich sein, mit einer Behinderung zu leben. Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben von Menschen mit Behinderung nicht in Frage gestellt wird.

Der bvkm steht für eine offene Gemeinschaft ein und erteilt jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt eine klare Absage. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung wirksam vor Gewalt geschützt werden und Diskriminierung erkannt und abgestellt wird.

Ethik

Ein Leben mit Behinderung ist selbstverständlich

Aus Sicht des bvkm muss es selbstverständlich sein, mit einer Behinderung zu leben. Unser Ziel ist, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir wollen, dass sich eine inklusive Gesellschaft etabliert, an der alle Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt teilhaben. Das ist auch der zentrale Leitgedanke des Grundgesetzes (z.B. in Artikel 3 Absatz 3) und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Diskriminierung und Gewaltschutz

Rechte von Menschen mit Behinderung schützen

Menschen mit Behinderungen sehen sich oft mit ableistischen und diskriminierenden Ansichten und Verhaltensweisen konfrontiert. Der bvkm tritt jeglicher Form von Diskriminierung entgegen. Auch sind Menschen mit Behinderung einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, Gewalt zu erfahren. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung durch geeignete Präventionsmaßnahmen vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Unser Ziel ist, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung geachtet, geschützt und durchgesetzt werden. Wir wollen, dass sich eine inklusive Gesellschaft etabliert, an der alle Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt teilhaben.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Lückenloser Schutz vor Diskriminierung

Der bvkm setzt sich gemeinsam mit verschiedenen Partner:innen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein. Unter anderem wollen wir, dass das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eng miteinander verzahnt und gemeinsam reformiert werden, um einen umfassenden und lückenlosen Schutz vor Diskriminierung zu erreichen. Zudem muss es als Diskriminierung im Sinne des AGG gelten, wenn gegen bestehende Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird und verhältnismäßige Einzelfalllösungen zur Überwindung von Barrieren („angemessene Vorkehrungen“) versagt werden.

Weiterführende Informatuionen rund um das Thema finden Sie unter folgenden Links:

Gewaltschutz

Recht auf selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben, auch in Wohneinrichtungen und Werkstätten. Beleidigungen, psychischer Druck, körperliche und sexualisierte Gewalt sowie fehlende Entscheidungsfreiheit über Geburtenkontrolle und Elternschaft und auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen fallen unter einen weiten Gewaltbegriff. Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen sind dabei einem höheren Risiko ausgesetzt als der Durchschnitt der Bevölkerung. § 37a des SGB IX verpflichtet die Einrichtungen zu Maßnahmen der Gewaltprävention. Die Regelung sieht vor, dass Leistungserbringer, wie z. B. besondere Wohnformen, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen treffen müssen. Dazu gehören die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat gemeinsam mit dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel ein Papier mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht, das Schutzlücken und Maßnahmen für einen wirksamen Gewaltschutz aufzeigt.

Ein Stück Papier mit dem Aufdruck Gewaltprävention Das Papier ist zwischen Gewalt und prävention zerrissen.
Blutprobenröhrchen für NIPT-Test oder nicht-invasive pränatale Tests
Pränataldiagnostik

Recht auf Leben

Der bvkm setzt sich für das uneingeschränkte Recht auf Leben ein – von Anfang an. Die Fortschritte der Pränataldiagnostik dürfen nicht dazu führen, dass gesellschaftlicher Druck auf werdende Eltern oder Menschen mit Behinderung entsteht. Der bvkm setzt sich für angemessene Unterstützungssettings für Eltern und Menschen mit Behinderung ein. Das macht einen verantwortungsvollen und individuellen Umgang werdender Eltern auch mit den sich weiter entwickelnden Technologien der pränatalen Diagnostik möglich.

Im Aufklappmenü erfahren Sie mehr über dei Pränataldisgnostik und das Netzwerk gegen Selektion durch Pränetaldiagnostik

Pränataldiagnostik

Seit dem 1. Juli 2022 sind nicht-invasive molekulargenetische Pränataltests (NIPT) als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Die Tests können mit einer prozentualen Wahrscheinlichkeit genetische Abweichungen, insbesondere die Trisomien 13, 18 und 21, erkennen. Das Thema NIPT wurde von Anfang an von einer intensiven gesellschaftlichen und politischen Debatte begleitet. Der bvkm hatte sich gemeinsam mit weiteren Verbänden mit Blick auf die mögliche Einführung der NIPT als Kassenleistung sehr kritisch in die Debatte eingebracht (siehe Positionspapiere unten) und insbesondere auf mögliche negative ethische und gesellschaftliche Implikationen hingewiesen. Die Details der gemeinsamen Positionspapiere finden Sie nachfolgend:

Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik ist ein Netzwerk von Expertinnen und Experten. Es besteht aus Einzelpersonen und Institutionen aus der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, aus Gynäkologie und Geburtshilfe, der Bildungsarbeit, Politik und Wissenschaft. Zum Netzwerk gehören Behindertenverbände und Gruppen der Behindertenselbsthilfe. Insgesamt sind ca. 90 Institutionen und 160 Einzelpersonen verknüpft.

Erklärung des bvkm

Demokratie und Vielfalt

Eine Erklärung des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. 

Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 15. September 2024 stellte der bvkm die Erklärung „Demokratie und Vielfalt“ vor. Der Mitgliederversammlung war es wichtig, neben den Werten, die der Verband in seinem aktuellen Leitbild festgelegt hat, in einer eigenen Erklärung auch noch einmal ausdrücklich seine Haltung zur Demokratie zu bekräftigen.

„Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation ist es wichtig, dass wir zusammenstehen und dem verachtenden Menschenbild, das Parteien wie die AfD verbreiten, Vielfalt und Menschenwürde entgegensetzen“, erklärte Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, zur Verabschiedung des Papiers.  

In der Erklärung verurteilt der Verband ausdrücklich diskriminierende und ausgrenzende Positionen wie die der AfD. Deren Rhetorik, politische Agenda und Menschenbild stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dar, heißt es in der Erklärung. 

Eine inklusive Gesellschaft fördert barrierefreie Arbeitsplätze und inklusive Bildung, schafft zugängliche öffentliche Räume und Dienstleistungen, bekämpft Vorurteile und fördert das Verständnis für unterschiedliche Lebensrealitäten heißt es weiter in der Erklärung.

Die vollständige Erklärung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Nie wieder ist jetzt!

Zusammen für Demokratie

Gegen Rechtsextremismus

„Der bvkm steht für eine offene Gemeinschaft ein und erteilt jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt eine klare Absage.”

Das haben wir in unserem Leitbild festgeschrieben.  Der bvkm blickt mit großer Sorge auf die aktuellen politischen Entwicklungen. Er spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form der Diskriminierung, Hass und Extremismus und für ein Leben in Vielfalt und Gleichberechtigung aus.   

Bereits 2021 hat sich der bvkm – und viele seiner Mitgliedsorganisationen – erstmals dem Bündnis „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen, das das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnt. (Mehr dazu im Aufklappmenü).

Im März 2024 hat sich der bvkm dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ – das u. a. der Paritätische Gesamtverband initiiert hat – angeschlossen. Die Organisationen und Verbände wollen als Bündnis das Engagement der Zivilgesellschaft durch konkrete Maßnahmenpakete vor Ort unterstützen – sowohl finanziell als auch mit Wissen. 

Stimmen aus dem Bündnis – u. a. von der bvkm-Vorsitzenden Beate Bettenhausen – finden Sie unter dem Link.

WIR für Menschlichkeit und Vielfalt

Ein starkes Bündnis

Mehr als 760 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie haben sich 2021 der Aktion „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen.

Mit der gemeinsamen Erklärung zeigen die rund 760 Verbände – darunter auch der bvkm und etliche seiner Mitgliedsorganisationen – gemeinsam ein starkes Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung.

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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