Sozialstaatsreform

Stellungnahme des bvkm

Gemeinsam mit anderen Verbänden war der bvkm am 12. September 2025 zum ersten Stakeholder-Gespräch der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeladen. Der bvkm forderte dort den Abbau von Bürokratie, um Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten. Konkret wurde dies an drei Beispielen aus dem Bereich von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII verdeutlicht.

Zum Hintergrund:

Die KSR hat am 1. September 2025 ihre Arbeit zur Modernisierung des Sozialstaats aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, einen modernen, bürgerfreundlichen, zugänglichen und verständlichen Sozialstaat mit einer effizienten und leistungsfähigen Sozialverwaltung zu schaffen. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit steuerfinanzierten Leistungen, wie dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII und soll bis Ende 2025 einen Bericht mit Empfehlungen erarbeiten, der dem Bundeskabinett zur Kenntnis vorzulegen ist.

Beachte!

Die Eingliederungshilfe ist derzeit Gegenstand eines eigenständigen Dialogprozesses zwischen dem BMAS sowie den Ländern und Kommunen. Für die beitragsfinanzierten Leistungen sind ebenfalls eigene Prozesse im Koalitionsvertrag definiert (insbesondere Rentenkommission, Kommission zur Stabilisierung der Krankenkassen-Beiträge, Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform).

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