Einfluss und Aufgaben des Leistungserbringers im Gesamtplanverfahren | Online


13. März
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13. März
Online
Für Fachkräfte, Eltern // Angehörige
Bildung
Beginn: 13. Mrz 2026 um 09:00 Uhr
Ende: 13. Mrz 2026 um 12:00 Uhr

Beschreibung

In diesem interaktiven Vortrag thematisien wir die Bedeutung des Informationsberichtes als zentrales Steuerungsinstrument des Leistungserbringers für die Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger. Der Informationsbericht ist eine wesentliche Grundlage zur Leistungsgewährung im Rahmen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Bereich Wohnen, ambulante Dienste, Beschäftigungs- und Förderbereiche Tagesstruktur (BFBTS).

Leistungserbringer erleben häufig, dass ihre fachliche Expertise im Hilfeprozess nicht mehr angemessen einbezogen wird. Ein möglicher Grund dafür liegt in der oftmals unterschätzten Bedeutung des Informationsberichts, der als zentraler Bestandteil des Hilfeprozesses gemeinsam von der leistungsberechtigten Person und dem Leistungserbringer erstellt wird. Derzeit gibt es bundesweit keine einheitliche Vorgehensweise im Berichtswesen, in der Anwendnung und Interpretation der ICF als auch im Umgang mit dem bio-psycho-sozialen Modell. Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die gemeinsame Verantwortung von Leistungsträgern und Leistungsberechtigten bei der Gestaltung des Hilfeprozesses deutlich gestärkt. Dies führt in der Praxis oftmals dazu, dass sich Leistungsberechtigte von der Anforderung, Entscheidungen zu treffen oder ihre Anliegen selbst zu vertreten, überfordert fühlen. Dabei steht es den Leistungsberechtigten jederzeit frei, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen und mitzunehmen. Die Wahl der Vertrauensperson obliegt dem Leistungsberechtigten selbst. Es kann ein Verwandter, ein Freund, ein Vertreter des Leistungserbringers oder eine andere Person sein.

SCHWERPUNKTE

  • Überblick: Zusammenwirken aller Beteiligten im Gesamtplanverfahren
  • Rolle des Leistungserbringers im Gesamtplanverfahren/ Leistungsdreieck
  • Zusammenarbeit von Leistungsträger und Leistungserbringer
  • Gestaltungspotentiale für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer
  • Bedeutung des Informationsberichts als Steuerungsinstrument für die Bedarfsermittlung
  • Die ICF/ das bio-psycho-soziale Modell als Rahmen für die Bedarfsermittlung
  • Gestaltungspotentiale für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer
  • Rolle und Bedeutung der Vertrauensperson

LERNZIELE

  • Überblick zum Zusammenwirken der Beteiligten im Gesamtplanverfahren
  • Bedeutung des Berichtswesen als Steuerungselement des Leistungserbringers erkennen

DOZENTIN
Bia von Raison
Sozialpädagogin M.A.,
Mitglied in ICF-Arbeitsgruppen der BAR e.V., DGRW e.V. und DGSMP e.V.,
systemische Supervisorin in Ausbildung

FORMAT: Online

KOSTEN: 100,00 €

ANMELDUNG: Cooperative Mensch eG.: 2026/03/13 Einfluss und Aufgaben des Leistungserbringers im Gesamtplanverfahren | Online

Ansprechpartner

Einrichtung: Cooperative Mensch eG
Ansprechpartner: Doris Heitmann
Telefon: 030446872326313

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