Gerichtskommunikationshilfenverordnung

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Gerichtskommunikationshilfenverordnung (GKHV) kritisieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, dass hier durch unbestimmte Rechtsbegriffe, bürokratische Hürden und Kostenentscheidungsvorbehalte neue Barrieren aufgebaut werden. Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich sehen die Fachverbände insbesondere die faktische Exklusion von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung kritisch.

Zum Hintergrund:

Die geplante GKHV soll hör- oder sprachbehinderten Personen einen barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfahren gewährleisten. Sie regelt den Anspruch auf Dolmetscher (Gebärdensprache/lautsprachbegleitend) sowie technische Hilfsmittel, um eine gleichberechtigte Kommunikation im gesamten Prozess sicherzustellen.

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