Schulbegleitung

Musterwiderspruch bei zu Unrecht gepoolten Leistungen

Eine Schulbegleitung (auch Inklusions- oder Integrationshilfe genannt) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Behinderung im Schulalltag. Bei einer gemeinsamen Schulbegleitung („Pooling“) unterstützt eine Schulbegleitung mehrere Kinder gleichzeitig und nicht ausschließlich ein einzelnes Kind.

Zulässig ist das Poolen von Schulbegleitung, wenn dadurch der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes gedeckt wird und dies dem Kind auch zumutbar ist. Die Argumentationshilfe von bvkm, Achse, BAG Selbsthilfe und Kindernetzwerk erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für gemeinsame Schulbegleitungen und enthält einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs eine 1:1-Begleitung benötigen.

Hintergrund der Argumentationshilfe ist, dass vielerorts mit dem Ende der Sommerferien individuelle Schulbegleitungen auf gepoolte Leistungen umgestellt werden.

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