„Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht.“ Das stellen bvkm, ACHSE, BAG SELBSTHILFE und Kindernetzwerk in ihrer gemeinsamen Pressemeldung klar. Anlässlich des am 12. August 2026 beschlossenen Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes fordern sie, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtsicher geregelt und durchsetzbar sein muss.
Außerdem haben die vier Verbände eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Das Dokument erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für gemeinsame Schulbegleitungen (sog. „Pooling“) und enthält einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs eine 1:1-Begleitung benötigen. Hintergrund ist, dass vielerorts mit dem Ende der Sommerferien individuelle Schulbegleitungen auf gepoolte Leistungen umgestellt werden.
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