Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gibt die individuelle Bedarfsermittlung mit Hilfe der ICF ( internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) dem Leistungsträger vor. Das erweiterte Verständnis von Behinderung ist eine der vornehmlichen Leistungen der ICF. Der komplexe Aufbau des ICF-Regelwerks muss zuvor verstanden werden, bevor wir mit diesem System arbeiten können.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen fundierten Einblick in die ICF mit ihren vielfältigen Möglichkeiten, lernen aber auch ihre Grenzen kennen. Dies geschieht mithilfe vieler Beispiele aus der Praxis. Darüber hinaus wird Bezug auf die Vorgaben zur Bedarfsermittlung nach dem BTHG und insbesondere deren strukturell-formale Umsetzung in Form des TiB genommen.
INHALTE UND SCHWERPUNKTE
LERNZIELE
METHODEN
DOZENTIN
Bia von Raison
Sozialpädagogin M.A.,
Mitglied in ICF-Arbeitsgruppen der BAR e.V., DGRW e.V. und DGSMP e.V.,
systemische Supervisorin in Ausbildung
KOSTEN: 180,00 Euro
BUCHUNG: https://www.cooperative-mensch.de/index.php?id=890