Durch das BTHG ist das Recht der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII herausgelöst und in das SGB IX als dessen Teil 2 eingefügt worden. Nachdem das SGB IX in der Fassung des BTHG nunmehr mehrere Jahre in Kraft ist, sollen die Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen werden.