Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Eine Schlüsselkomponente ist die Bereitstellung von Assistenzleistungen. Das sind persönliche Hilfen durch Assistenten und Assistentinnen.
Assistenz bei Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen, ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Die Kommunikation muss verstanden und auch im Kontakt mit anderen Menschen gewährleistet werden.
Assistenz ist es erst dann, wenn die Assistenzleistung die Selbstbestimmung berücksichtigt und die Assistenz die Aktivitäten durchführen kann. Das erfordert Fähigkeiten, Zeit und Engagement und damit auch einer marktgerechte Entlohnung.
Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, benötigen kontinuierliche Fortbildung, um den Anforderungen des BTHG gerecht zu werden und effektive Unterstützung bieten zu können.
Nele Diercks, die mit Assistenz lebt, berichtet von ihrem Leben mit Assistenz. Lars Tiedemann, der auch als Assistent von Nele Diercks arbeitet, berichtet von den notwendigen Strukturen.