Zugang zu Arbeit und Beschäftigung
Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung, Artikel 27 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, ist in Deutschland und so auch in Hamburg nicht vollständig umgesetzt.
Wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen an dem Übergang Schule – Ausbildung – Beruf in Hamburg.