Die Fortbildung verbindet alle Gesetzesgrundlagen (UN-BRK, BTHG, ICF, TiB) mit den gängigen Konzepten der Eingliederungshilfe (Partizipation, Lebenslage, Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und macht die Bedeutung für Gesellschaft, Leistungserbringer, Assistenznehmende und Leistungsträger deutlich.
Der Wandel in der Eingliederungshilfe vollzieht sich im pädagogischen Feld seit über 20 Jahren, aber erst im letzten Jahrzehnt sind dafür auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich angepasst worden. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern diese getrennt verlaufenden Entwicklungen nun tatsächlich einander ergänzen und befruchten?
In diesem Seminar wird verdeutlicht, wie sehr die gesetzlichen Regelungen (UN-BRK, BTHG) auf die verschiedenen Ebenen von Gesellschaft, Einrichtungen und Individuum wirken. Umgekehrt sind es genau die Modelle und Konzepte der ICF, von Partizipation, Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und Lebenslage, die die abstrakten gesetzlichen Regelungen in pädagogischer Hinsicht mit Leben füllen.
Neben einem themenzentrierten Input gibt es immer wieder Übungen, mit denen die Teilnehmenden die vermittelten Inhalte mit der Realität ihres Arbeitsalltags abgleichen können.
LERNZIELE
METHODEN
DOZENTIN: Bia von Raison
KOSTEN: 180,- €
ANMELDUNG: 2025/06/03 Die UN‑Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der inklusive Ansatz – NEU