Die Bedarfsfeststellung (TIB) und Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) im Gesamtplanverfahren


26. März
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26. März
Cooperative Mensch eG, Gubener Str. 49 10243 Berlin
Für Fachkräfte, Eltern // Angehörige
Bildung
Beginn: 26. Mrz 2026 um 09:00 Uhr
Ende: 26. Mrz 2026 um 16:00 Uhr

Beschreibung

Das Gesamtplanverfahren ist ein Kernbereich des BTHG´s und seit dem 01.01.2018 gesetzlich verankert. Es dient der Feststellung, Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Es beinhaltet u.a. den Teilhabeplan, Spezifika der Eingliederungshilfe und Selbsthilferessourcen.
Die Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Das Verfahren der Gesamtplanung soll die Überprüfung bewilligter Leistungen ermöglichen. Es beinhaltet die Bedarfsfeststellung mit dem Teilhabeinstrument Berlin (TIB) sowie die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP). Die Entwicklung der Leit-und Teilhabeziele im TiB findet in der Regel ohne Leistungserbringer, nur zwischen Teilhabefachdienst und den leistungsberechtigten Personen statt.

Die Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) wird dargestellt und erläutert. In der ZLP besprechen Leistungsberechtigte, Teilhabefachdienste (TFHD) und potentielle Leistungserbringer den Übertrag der Leit-und Teilhabeziele in operationale Zielsetzungen für eine Teilhabe-/Eingliederungsleistung.  SIe lernen die ZLP in den Prozesszyklus des Gesamtplanverfahrens einzuordnen. Das Seminar will Sie darin unterstützen, diese Prozesse so partizipativ wie möglich mit den leistungsberechtigten Personen/ Antragsteller*innen durchzuführen.

Diese Veranstaltung bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen und Vorgaben im Land Berlin.

SCHWERPUNKTE

  • Was steht zum Gesamtplanverfahren im SGB IX?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es im Gesamtplanverfahren?
  • Aktuelles zum Umsetzungsstand im Land Berlin
  • Begriffe (u.a. Begriff der Behinderung), Verfahrensabschnitte
  • Wie läuft das Gesamtplanverfahren konkret ab?
  • Gesamtplanung & Verfahrensablauf seit dem 01.01.2020
  • Welche Rechte und Pflichten hat der/die Antragsteller*in, Leistungserbringer*in, Leistungsträger*in, Vertrauensperson, Beteiligte/ Begleiter*in?
  • Was ist vor, während und nach dem Gesamtplanverfahren zu beachten (u.a. Fristen, Informationen an Kunden etc.)?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die jeweiligen Personengruppen hinsichtlich Widerspruch, Klage, Prozesskostenbehilfe, Beihilfe für Rechtsberatung, EUTB?
  • Umgang mit Ablehnungen, Widersprüchen, Leistungskürzungen/ – absenkungen etc.
  • Worauf haben Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch?
  • Anwendung des Teilhabeinstruments Berlin (TIB) – vertieft Bogen B
  • Vorstellung der Ziel-und Leistungsplanung (ZLP) im Prozesszyklus des Gesamtplanverfahren nach Kap. 7 SGB IX
  • Vorgaben für das Fallmanagement des Landes Berlins zur Erfüllung der Vorgaben des Gesamtplanverfahrens
  • Welche Bedeutung hat das Übersetzungstool und was wird dort übersetzt?

METHODEN
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Die ZLP wird vorgestellt.
Übersetzungstool wird mitgedacht.

LERNZIELE
Die Teilnehmenden lernen die neuen Gesetze kennen und wie sie für ihr Klientel angewendet werden können.

DOZENT: Rechtsanwalt
Florian Gommel
Fachanwalt für Sozialrecht

KOSTEN: 230,00 €

FORMAT: Präsenz-Seminar

ANMELDUNG: Cooperative Mensch eG.: 2026/03/26 Die Bedarfsfeststellung (TIB) und Ziel- und Leistungsplanung (ZLP) im Gesamtplanverfahren

Ansprechpartner

Einrichtung: Cooperative Mensch eG
Ansprechpartner: Doris Heitmann
Telefon: 030-446872326313

Anfahrt

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