AKI I // Forderungen für gesetzliche Nachbesserungen am GKV-IPReG

Positionspapier zur außerklinischen Intensivpflege

Mit ihrem am 19. September 2023 veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.  

Das sehr umstrittene GKV-IPReG ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI).

Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Unter anderem verkleinert sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis und die rechtssichere Verordnung von AKI wird durch unklare Voraussetzungen gefährdet. Auch ist die Leistungserbringung von AKI im Rahmen eines Persönlichen Budgets künftig nicht mehr gewährleistet. 

Die Änderungen der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösen diese Probleme nicht und führen teilweise zu neuer Rechtsunklarheit. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt!

Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an alle AKI-Patient:innen

In einem Schreiben von Juni 2024 an alle Versicherten, die AKI erhalten, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mitgeteilt, dass die Versorgung mit AKI auch über den 1. Juli 2024 hinaus gewährleistet sei. Alle Leistungen von Pflegediensten und -einrichtungen würden auf dem bislang vereinbarten Niveau vergütet. Das sehr erfreuliche Schreiben des Ministers ist eine Reaktion auf den Brandbrief vom 29. Mai 2024, mit dem der bvkm und drei weitere Selbsthilfeverbänden darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Versorgungssicherheit von AKI-Patient:innen aufgrund auslaufender Verträge nach dem alten Recht gefährdet ist.

Brandbrief: Versorgungssicherheit gefährdet, weil Altverträge auslaufen

Die Versorgungssicherheit von AKI-Patient:innen ist gefährdet, weil Leistungs- und Vergütungsverträge der Pflegedienste nach dem alten Recht zum 30. Juni 2024 auslaufen und Vertragsverhandlungen nach dem neuen Recht nur schleppend vorankommen. Auf diese Problematik weist auch das Bundesamt für Soziale Sicherung in seinem Rundschreiben vom 20. März 2024 an die Krankenkassen hin.

Der bvkm hatte sich deshalb am 29. Mai 2024 gemeinsam mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sowie seinen Mitgliedsorganisationen Intensivkinder Zuhause und IntensivLeben Kassel an den Bundesgesundheitsminister und die Mitglieder des Bundestags gewandt. In ihrem Brandbrief fordern die vier Verbände, die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von 12 auf 30 Monate zu verlängern, um die Versorgung der Betroffenen bis zum Abschluss der neuen Verträge sicherzustellen.

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

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