Assistenzhundeverordnung (AHundV)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Assistenzhundeverordnung (AHundV) vorgelegt. In seiner Stellungnahme zum Entwurf begrüßt der bvkm grundsätzlich die vorgesehenen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards. Die Verordnung dient der Konkretisierung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz neu geschaffenen Regelungen zu Assistenzhunden. Mit dem Entwurf sollen insbesondere Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern festgelegt werden. Die Regelungen sorgen nach Ansicht des bvkm für Rechtssicherheit und Klarheit in einem wichtigen Bereich. Die Finanzierung von Assistenzhunden müsse aber umfassender erfolgen und gesichert werden als bislang. Hier mahnt der bvkm weiteren Regelungsbedarf an

Zur Übersicht „Recht & Ratgeber”

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.