Außerklinische Intensivpflege

Neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine neue Ausnahmeregelung zur sogenannten Potenzialerhebung beschlossen. Laut der gesetzlichen Vorgabe des § 37c SGB V muss im Rahmen einer solchen Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten grundsätzlich vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) das Entwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial geprüft werden. Nach der neuen Regelung in § 5a AKI-Richtlinie ist die Potenzialerhebung bei Versicherten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 AKI erhalten haben, nicht mehr erforderlich.

In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2025 hat der bvkm die neue Regelung befürwortet, aber auf den Widerspruch zur gesetzlichen Grundlage hingewiesen und daher eine entsprechende Anpassung des § 37c SGB V gefordert.

Patientenvertretung drängt auf Schließung der Versorgungslücke

Auf Antrag der Patientenvertretung (PatV) hat der G-BA am 20. Februar 2025 ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) eingeleitet. Die PatV fordert die rasche Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der HKP-RL. Sie soll für Patient:innen gelten, die keinen Anspruch auf AKI haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Mit ihrem Antrag drängt die PatV, der auch bvkm-Vertreter angehören, auf die Schließung der derzeitigen Versorgungslücke.

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