Private Unternehmen müssen umfänglich zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, in ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2025 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Zum Hintergrund:
Der aktuelle Gesetzentwurf erstreckt das Benachteiligungsverbot erstmals auch auf private Unternehmer, außerdem ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung im Einzelfall von Unternehmern verhältnismäßige Maßnahmen zur Beseitigung solcher Benachteiligungen verlangen können. Jedoch stuft der Gesetzentwurf bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen von vornherein als unverhältnismäßig ein. Darüber hinaus sollen Betroffene auch keinen Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können. Im Ergebnis hat das Benachteiligungsverbot somit keine echte Wirkung und erschöpft sich in einem bloßen Programmsatz.
Bereits am 3. Dezember 2025 hatte der bvkm anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Pressemeldung Kritik am aktuellen Gesetzentwurf geübt. „Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, muss mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit in Sachen Barrierefreiheit vorsehen – insbesondere auch für private Anbieter“ erklärte Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm.
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