Bürokratie

Stellungnahme des bvkm zur Sozialstaatsreform

Gemeinsam mit anderen Verbänden war der bvkm am 12. September 2025 zum ersten Stakeholder-Gespräch der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen. Der bvkm forderte dort den Abbau von Bürokratie, um Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten. Konkret wurde dies an drei Beispielen aus dem Bereich von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII verdeutlicht.

Zum Hintergrund:

Die KSR hat am 1. September 2025 ihre Arbeit zur Modernisierung des Sozialstaats aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, einen modernen, bürgerfreundlichen, zugänglichen und verständlichen Sozialstaat mit einer effizienten und leistungsfähigen Sozialverwaltung zu schaffen.

Norderstedter Erklärung des bvkm

Mit seiner „Norderstedter Erklärung zur Bürokratie in Familien mit behinderten Kindern“ fordert der bvkm den Abbau von bürokratischem Aufwand für Eltern behinderter Kinder und für die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen. In seiner Erklärung schlägt der bvkm dazu unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • die Abfassung von Benachrichtigungen und Bescheiden in allgemein verständlicher Sprache,
  • positive Bescheide nach Aktenlage bei eindeutig lebenslanger Behinderung und wiederkehrenden Leistungen,
  • verbesserte Vorleistungspflichten, wenn Fristen durch die Behörden nicht eingehalten werden,
  • Einrichtung einer zentralen und öffentlichen Dokumentationsstelle für fehlerhafte Rechtsanwendung und übermäßige Bürokratie von Leistungsträgern und anderen Behörden.

Zum Hintergrund:

Die renommierte Bertelsmann-Stiftung hatte Anfang 2008 eine Studie vorgelegt, mit der die Bürokratiebelastung der Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht wurde. Danach entstehen den rund 162.000 Eltern behinderter Kinder im Alter von 0 – 18 Jahren Bürokratieaufwendungen von rund 6,4 Millionen Stunden jährlich und Direktkosten für Porto, Telefon oder z.B. Kopien in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Die Studie hebt hervor, dass auch bei gleichbleibenden Leistungen und bei unzweifelhaft erkennbar dauerhafter Behinderung wiederkehrende Leistungen regelmäßig beantragt und Nachweise immer wieder vorgelegt werden müssen.

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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