Gemeinsam mit anderen Verbänden war der bvkm am 12. September 2025 zum ersten Stakeholder-Gespräch der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen. Der bvkm forderte dort den Abbau von Bürokratie, um Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten. Konkret wurde dies an drei Beispielen aus dem Bereich von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII verdeutlicht.
Zum Hintergrund:
Die KSR hat am 1. September 2025 ihre Arbeit zur Modernisierung des Sozialstaats aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, einen modernen, bürgerfreundlichen, zugänglichen und verständlichen Sozialstaat mit einer effizienten und leistungsfähigen Sozialverwaltung zu schaffen.
Mit seiner „Norderstedter Erklärung zur Bürokratie in Familien mit behinderten Kindern“ fordert der bvkm den Abbau von bürokratischem Aufwand für Eltern behinderter Kinder und für die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen. In seiner Erklärung schlägt der bvkm dazu unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Zum Hintergrund:
Die renommierte Bertelsmann-Stiftung hatte Anfang 2008 eine Studie vorgelegt, mit der die Bürokratiebelastung der Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht wurde. Danach entstehen den rund 162.000 Eltern behinderter Kinder im Alter von 0 – 18 Jahren Bürokratieaufwendungen von rund 6,4 Millionen Stunden jährlich und Direktkosten für Porto, Telefon oder z.B. Kopien in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Die Studie hebt hervor, dass auch bei gleichbleibenden Leistungen und bei unzweifelhaft erkennbar dauerhafter Behinderung wiederkehrende Leistungen regelmäßig beantragt und Nachweise immer wieder vorgelegt werden müssen.
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