Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist vor acht Jahren in Kraft getreten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Bis heute wird das BTHG aber nur halbherzig umgesetzt. Damit endlich das Versprechen des BTHG auf mehr Teilhabe eingelöst wird, müssen Bund und Länder deutlich aktiver werden. Menschen mit Behinderung brauchen personenbezogene, passgenaue Unterstützung ohne überbordende Bürokratie. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, haben daher Vorschläge und Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ausgearbeitet.
In ihrem Positionspapier zur „Entbürokratisierung bei der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe“ vom 13. März 2025 bekräftigen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass Bürokratieabbau in der Eingliederungshilfe notwendig ist. Eine bürokratiearme Bedarfsermittlung und Dokumentation können zur Entlastung der Fach- und Arbeitskräfte beitragen und Kapazitäten für die Arbeit mit den Menschen mit Behinderung schaffen. Verkannt werden darf dabei aber nicht, dass das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung Kernstücke der personenzentrierten Leistungserbringung sind.
14 Verbände, darunter auch der bvkm, haben am 6. März 2025 einen gemeinsamen Appell an den neu gewählten Bundestag gerichtet. Darin fordern sie die selbstbestimmte Teilhabe und menschenrechtsbasierte Leistungen für Menschen mit Behinderung. Leitschnur für weitere politische und praktische Entwicklungen muss die UN-Behindertenrechtskonvention sein. Auch sind die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung rechtlich, finanziell und organisatorisch zu stärken, damit Verhandlungen bei der Eingliederungshilfe auf Augenhöhe stattfinden.
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