Bundesteilhabegesetz

Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen!

Das fordert ein breites Verbändebündnis, bestehend aus Deutscher Behindertenrat, Liga Selbstvertretung, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung. Der Tenor des gemeinsamen Eckpunktepapieres zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das dazu am 13. November 2025 beschlossen wurde, lautet: Die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger und fortschreitender Prozess. Einen Rückschritt darf es nicht geben.

Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung brauchen personenbezogene, passgenaue Unterstützung ohne überbordende Bürokratie. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, haben daher bereits im März 2025 Vorschläge und Forderungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und zum Abbau von Bürokratie ausgearbeitet.

Verbände-Appell zum Bundesteilhabegesetz

14 Verbände, darunter auch der bvkm, haben am 6. März 2025 einen gemeinsamen Appell an den neu gewählten Bundestag gerichtet. Darin fordern sie die selbstbestimmte Teilhabe und menschenrechtsbasierte Leistungen für Menschen mit Behinderung. Leitschnur für weitere politische und praktische Entwicklungen muss die UN-Behindertenrechtskonvention sein. Auch sind die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung rechtlich, finanziell und organisatorisch zu stärken, damit Verhandlungen bei der Eingliederungshilfe auf Augenhöhe stattfinden.

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Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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