Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum neuen Anwendungsbereich von § 43a SGB XI
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 18.12.2019 konkretisieren, welche Wohnformen seit dem 1.1.2020 vom Anwendungsbereich des § 43a SGB XI erfasst sind. Der bvkm informiert über Inhalt und Wirkungen der Richtlinien.