Einige Krankenkassen verlangen von Menschen mit Behinderung, die von ihrem Arzt einen Elektrorollstuhl verordnet bekommen haben, dass sie ihre Fahrtauglichkeit durch ein TÜV-Gutachten nachweisen. Der bvkm hält dies für rechtswidrig und stellt Betroffenen deshalb seine aktuelle Argumentationshilfe zur Verfügung:
Anlass für die Aktualisierung ist der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 14.11.2017 (Az. S 6 KR 127/16). Darin hat das Gericht ausgeführt, dass das TÜV-Gutachten zur Prüfung der Fahrtauglichkeit eines Elektrorollstuhl-Fahrers nicht verwertbar sei.