Kindergrundsicherung

Kabinettsbeschluss vom 27. September 2023

Gute Nachrichten für Eltern behinderter Kinder! Der bvkm war mit seiner Forderung nach einer Ausnahmeregelung vom Auszahlungsanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung erfolgreich. Der Kindergarantiebetrag – wie das Kindergeld künftig heißen soll – kommt damit den Eltern auch weiterhin zugute. Der Formulierungsvorschlag aus der Stellungnahme des bvkm wurde in den Kabinettentwurf vom 27. September 2023 übernommen.

Verbändeanhörung zum Referentenentwurf am 8. September 2023

Der bvkm ist nach wie vor in Sorge, dass die aktuellen Pläne der Bundesregierung zu einer massiven Verschlechterung für erwachsene Kinder mit Behinderung und ihre Eltern führen. Die in der Anhörung zum Referentenentwurf angedeutete Lösung des Bundesfamilienministeriums schafft voraussichtlich neue bürokratische Hürden und wurde deshalb vom bvkm in der Anhörung deutlich kritisiert. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben, fordern daher die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, in ihrer Pressemeldung vom 12. September 2023.

Stellungnahme des bvkm zum Referentenentwurf

Die Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen! Das fordert der bvkm in seiner Stellungnahme vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums. „Wir sind empört über den geplanten Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder, der dazu führt, dass die Eltern künftig 250 Euro monatlich weniger im Portemonnaie haben“, so Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm in der Pressemeldung des Verbandes. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.

Positionspapier des bvkm zur Kindergrundsicherung

Der bvkm hatte sich bereits sehr frühzeitig in die Diskussion um die Neuausrichtung der Familienförderung eingebracht und in seinem Positionspapier zur Kindergrundsicherung vom 10. November 2022 gefordert, hierbei die Belange von Eltern behinderter Kinder zu berücksichtigen.

Pressemeldung des bvkm zum Auftakt der Beratungen

Am 29. März 2022 hatte die Bundesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2023 ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeiten sollte. Die Kindergrundsicherung, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, soll bisherige Unterstützungsleistungen für Familien, wie etwa das Kindergeld und Sozialhilfe, bün­deln. „Bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung dürfen keine bestehenden Ansprüche verloren gehen“, forderte der bvkm in seiner Pressemeldung vom selben Tag. „Dies gilt insbesondere für den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung.“

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