In seinem Positionspapier zur Kindergrundsicherung vom 10. November 2022 fordert der bvkm, die Belange von Eltern behinderter Kinder bei der Neuausrichtung der Familienförderung zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.
„Die finanzielle Entlastung von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung darf durch die Kindergrundsicherung nicht entfallen“, stellt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, klar. „Wir werden deshalb wachsam sein und genau beobachten, welche Pläne die Bundesregierung in Bezug auf den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung entwickelt.“
Am 29. März 2022 hat die Bundesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2023 ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeiten soll. Die Kindergrundsicherung, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, soll bisherige Unterstützungsleistungen für Familien, wie etwa das Kindergeld und Sozialhilfe, bündeln. „Bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung dürfen keine bestehenden Ansprüche verloren gehen“, forderte der bvkm in seiner Pressemeldung vom selben Tag. „Dies gilt insbesondere für den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung.“