Entbürokratisierung in der Pflege

Stellungnahme der Fachverbände

Der Bundestag hat am 11. September 2025 in erster Lesung über das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ beraten. Das Gesetz war zuvor als Referentenentwurf unter dem Namen „Pflegekompetenzgesetz (PKG)“ vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht worden.

In ihrer Stellungnahme vom 10. Juli 2025 zu diesem Referentenentwurf haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, u.a. gefordert, dass das Pflegegeld künftig unbegrenzt für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts weitergezahlt werden muss. Vorgesehen im Gesetzentwurf ist lediglich eine Verlängerung der Zahlungsdauer von bislang vier auf acht Wochen. Für betroffene Eltern, die ihre schwerbehinderten Kinder häufig länger als acht Wochen bei stationären Aufenthalten pflegen, ist diese Begrenzung nicht akzeptabel.

Zum Hintergrund:

Mit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 25. Juni 2025 war das damals noch PKG genannte Gesetz in aktualisierter Form in der nun laufenden 21. Legislaturperiode erneut in das Stellungnahmeverfahren gegeben worden. Kernstück des neuen Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Diese sollen künftig neben Ärzt:innen eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärzt:innen vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können.

Vorläuferversion enthielt weitere Verbesserungen

Die Vorläuferversion des PKG war in der 20. Legislaturperiode am 18. Dezember 2024 im Kabinett verabschiedet worden. Eine Befassung im Bundestag erfolgte durch den Bruch der damaligen Koalition nicht. In dieser ersten Version des PKG waren außerdem verschiedene Verbesserungen, insbesondere in Form von flexibleren Leistungen, für Pflegebedürftige und ihre Familien vorgesehen. So sollte der ambulante Umwandlungsanspruch für niedrigschwellige Entlastungsleistungen von bisher 40 auf bis zu 50 Prozent steigen. Neu eingeführt werden sollte ferner ein Umwandlungsanspruch für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Diese Verbesserungen sind im jetzigen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten am 30. September 2024 eine Stellungnahme zur Vorläuferversion des PKG abgegeben.

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