Am 4. März 2026 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, auf ihrer Frühjahrs-Konferenz das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.
In ihrem Positionspapier fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung u.a., dass die Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben muss. Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
Die Fach-Arbeitsgruppen „Versorgung“ und „Finanzierung“ im Zukunftspakt Pflege haben am 11. Dezember 2025 fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung veröffentlicht. Dort werden erste Vorschläge für eine Pflegereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, grob skizziert.
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