In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2026 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft insbesondere die Pflegeversicherung: Unter anderem wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten von Pflegebedürftigen jetzt für 8 statt bislang nur für 4 Wochen weitergezahlt. Erhöht wurden außerdem das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Auch ist die Aufwandspauschale für rechtliche Betreuer:innen auf 450 Euro gestiegen.
Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in einer Übersicht zusammengefasst:
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