In ihrer Stellungnahme vom 4.12.2019 zur BT-Drucksache 19/14487 fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch der bvkm gehört, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für Menschen mit Intensivpflegebedarf uneingeschränkt erhalten bleiben muss. Auf gar keinen Fall darf ein bestimmtes Maß an Teilhabefähigkeit ein Kriterium für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege sein. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt den Fachverbänden Anlass zur Besorgnis.