Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) gehören Menschen, die über 18 sind und einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, künftig ins Pflegeheim. Der bvkm fordert, dass die freie Wahl des Wohnortes erhalten bleiben muss.