Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern ihr Vermögen so vererben, dass auch ein Kind mit Behinderung materiellen Nutzen davon hat. Erreicht wird dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass verhindert. Im bvkm-Rechtsratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ erfahren Eltern behinderter Kinder, welche erb- und sozialrechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.
Mitautor seit dieser Auflage ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.