Die Hände einer Person mit einer Erkrankung des Bewegungsapparats stellen eine Tasse auf einer Töpferscheibe her.
Teilhabe am Arbeitsleben

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit!

Arbeit dient der Sicherung des Lebensunterhaltes, wirkt strukturierend und sinnstiftend, stärkt das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl. Deshalb muss die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit Komplexer Behinderung sichergestellt sein. Niemand darf wegen seiner Behinderung vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden!

Eintritt in die Arbeitswelt

Übergang Schule – Beruf

Für viele junge Menschen mit Behinderung gibt es nach Verlassen der Schule noch immer zu wenig Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang ins Arbeitsleben. Ihr beruflicher Weg ist meist bereits vorgezeichnet – sie gehen zum überwiegenden Teil in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Besonders schwer gestaltet es sich für junge Menschen die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung kein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ leisten können.

Wir setzen uns dafür ein, dass (junge) Menschen mit Behinderung einen Zugang zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten und nach Verlassen der Schule einer Arbeit nachgehen können, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Aktuelles: Am 13. November 2025 veranstaltet der bvkm zusammen mit dem Lebens(t)raum e.V. den Fachtag „Abenteuer Zukunft – Was kommt nach der Schule?“ in Halle (Saale).

Foto: © Anna Spindelndreier für die Aktion Mensch

Um ihren eigenen Weg gehen zu können, brauchen junge Menschen mit Behinderung – und auch ihre Eltern und Lehrer:innen – zunächst mehr Informationen zu alternativen Arbeitsmöglichkeiten. Statt des vermeintlich einfachen Wegs sind Kreativität und Offenheit bei allen Beteiligten gefragt.

Die Fachveranstaltung des bvkm „Abenteuer Zukunft – Was kommt nach der Schule?“ zeigt alternative Arbeitsmöglichkeiten auf und bietet die Chance berufliche Werdegänge von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung kennenzulernen.

Eine Frau im E-Rollstuhl und einer beeinträchtigten Handmotorik arbeitet an einem Tablet.
Teilhabe am Arbeitsleben

Schwerpunkt: Menschen mit Komplexer Behinderung

Politisch setzt sich der bvkm dafür ein, dass die Voraussetzungen so gestaltet sind, dass alle Menschen mit ihren Fähigkeiten den für sie passenden Zugang zum Arbeitsleben erhalten und dafür fair entlohnt werden. Dazu zählt vor allem die Abschaffung des in § 219 Abs. 2 SGB IX geregelten Zugangskriteriums, wonach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Erbringung eines „Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ abhängen.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung selbstbestimmt ihr Arbeitsleben gestalten und ihr Abenteuer Zukunft starten können.

Material zum Thema

Filme aus der Praxis

Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Arbeit möglich machen!“ von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen und der Aktion Mensch wurde 2014 ein Flyer  – auch in leichter Sprache – entwickelt. Die Filmspots zu vorbildhaften Projekten aus dem Bereich Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf sehen Sie hier:

Film 1: Lernen für die Arbeitswelt

Film 2: Eigene Stärken einbringen

Film 3: Gesellschaft mitgestalten

Haben Sie schon Arbeit geschaffen?

Mit den Filmen soll das Thema stärker in den Fokus der Fachöffentlichkeit gerückt werden. Und es sollen Impulse zur Etablierung bzw. konzeptionellen Weiterentwicklung von Bildungs- und Arbeitsangeboten für diesen Personenkreis gesetzt werden. Die Filme sind frei zugänglich und können für Veranstaltungen und Weiterbildungen genutzt werden. Nutzen Sie sie!

Der BVKM erhält seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel

Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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