In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2025 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft insbesondere die Pflegeversicherung: Dort sind alle Leistungsbeträge um 4,5 % gestiegen. Erhöht wurden außerdem das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Teurer geworden ist die Wertmarke, mit denen schwerbehinderte Menschen öffentliche Nahverkehrsmittel kostenlos nutzen können. Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in einer Übersicht zusammengefasst.