Rechtsänderungen 2026

In vielen Rechtsgebieten sind zum 1. Januar 2026 wieder Änderungen in Kraft getreten. Das betrifft insbesondere die Pflegeversicherung: Unter anderem wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten von Pflegebedürftigen jetzt für 8 statt bislang nur für 4 Wochen weitergezahlt. Erhöht wurden außerdem das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Auch ist die Aufwandspauschale für rechtliche Betreuer:innen auf 450 Euro gestiegen. Der bvkm hat wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zusammengefasst. 

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Der bvkm wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft & Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gefördert.

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