Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern von Kindern mit Behinderung ihr Vermögen so vererben, dass das Kind materiellen Nutzen davon hat. Mit Hilfe welcher Regelungen wird der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe verhindert und was ist der Unterschied zwischen der befreiten und der nicht befreiten Vorerbschaft? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Zielgruppe: Eltern von Kindern mit Behinderung
Referentin: Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leitern Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
Veranstaltungsformat: Die Veranstaltung ist Teil des Veranstaltungsformats „kurz & klar – Gemeinsam mit dem bvkm durch den Paragrafen-Dschungel“ und zählt zum Projekt Leben mit einem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken. Gefördert durch die GlücksSpirale.
Der bvkm bietet diese Info-Veranstaltungen in Kooperation mit seinen Mitgliedsorganisationen an.
Anmeldung: Die Teilnahme erfolgt vor Ort im Veranstaltungsraum der jeweiligen Organisation.
Mit dabei sind am 12.03.2026 (weitere folgen):
Blaustein (Donau): Lebenshilfe Donau Iller (EUTB Alb Donau)
Heiligenhaus: ProMobil – Verein für Menschen mit Behinderung e.V. zusammen mit der KoKoBe Mettmann Nord
Ingolstadt: EJF Hollerhaus gGmbH
Kempten (Allgäu): Epilepsieberatung Schwaben Allgäu (Körperbehinderte Allgäu)
Königsbrunn: Fritz-Felsenstein-Haus
Lippstadt: Lebenshilfe Lippstadt
Lörrach: Verein für Menschen mit Körperbehinderung (Spastikerverein) Kreis Lörrach e.V.
Meerbusch: Verein für Behinderte e.V.
München: Phoenix Schule der Stiftung Pfennigparade
Neumünster: Lichtblick Neumünster e.V.
Oberhausen: Verein körper- und mehrfachbehinderte Menschen Alsbachtal e.V.
Plauen: Elterninitiative für Menschen mit Behinderung und deren Familien Vogtland e.V.
Wuppertal: Mit-Menschen Wuppertal
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