Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Zielgruppe: Eltern von Kindern mit Behinderung
Referentin: Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leitern Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
Veranstaltungsformat: Die Veranstaltung ist Teil des Veranstaltungsformats „kurz & klar – Gemeinsam mit dem bvkm durch den Paragrafen-Dschungel“ und zählt zum Projekt Leben mit einem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken. Gefördert durch die GlücksSpirale.
Der bvkm bietet diese Info-Veranstaltungen in Kooperation mit seinen Mitgliedsorganisationen an.
Anmeldung: Die Teilnahme erfolgt vor Ort im Veranstaltungsraum der jeweiligen bvkm-Mitgliedsorganisation.
Welche Mitgliedsorganisationen am 07.10.2026 dabei sind, erfahren Sie zeitnah hier.
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